Was bedeutet BImSchV?

Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) gelten als Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen wurden.

Kern dessen ist der Schutz vor schädlichen Einflüssen aus der Umwelt wie Luftverschmutzung oder Lärm. Diese Grenzwerte wurden in zwei Stufen untergliedert: BImSchV Stufe 1 gilt für Anlagen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden. BImSchV Stufe 2 betrifft Anlagen, die nach dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden. Stufe 2 ist seit 2018 in Kraft.